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"Wurden im Berichtszeitraum auch anlassbezogene Risikoanalysen durchgeführt?
Ja, aufgrund substantiierter Kenntnis von möglichen Verletzungen bei mittelbaren Zulieferern
Beschreiben Sie die konkreten Anlässe.
Gegenstand der anlassbezogenen VW Risikoanalyse nach substantiierter Kenntnis sind im Berichtzeitraum tatsächliche Anhaltspunkte aus Medienberichten und einer zivilgesellschaftlichen Studie, die als Fälle innerhalb des Beschwerdeverfahren im Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM) bearbeitet wurden. Dies betrifft Fälle bei mittelbaren Zulieferern von vermuteter Zwangsarbeit sowie mögliche Verstöße gegen die Verbote der Vorenthaltung
eines angemessen Lohns und der Missachtung des Arbeitsschutzes." (p. 13)
"Sind im Berichtszeitraum über das Beschwerdeverfahren Hinweise eingegangen?
Ja
Führen Sie zu Anzahl, Inhalt, Dauer und Ergebnis der Verfahren näher aus.
Innerhalb des Berichtszeitraums wurden 32 Hinweise mit potenziellem LKSG-Bezug registriert. Davon wurden fünf Hinweise bereits geschlossen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der bereits geschlossenen Hinweise war 116 Tage. Aus den bereits geschlossenen Hinweisen wurde keine LKSG-Verletzung festgestellt. Der Inhalt der registrierten Fälle wurde den folgenden Themenfeldern (vereinzelt auch mehreren Themen pro Fall) zugeordnet: Verbot Kinderarbeit (2), Verbot Zwangsarbeit / Sklaverei (16), Arbeitsschutz (6), Koalitionsfreiheit (3), Gleichbehandlung in Beschäftigung (2), Angemessener Lohn (4), Menschenrechtliche Umweltpflichten (5), Achtung von Landrechten (1), Minamata Abkommen (1), Stockholmer Abkommen (1), Generalklausel (1)." (p.52)