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"Beschreiben Sie die konkreten Anlässe.
Gegenstand der anlassbezogenen Risikoanalyse nach substantiierter Kenntnis sind im Berichtzeitraum tatsächliche Anhaltspunkte aus Medienberichten und einer zivilgesellschaftlichen Studie, die als Fälle innerhalb des Beschwerdeverfahrens im Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM) bearbeitet wurden. Dies betrifft Fälle bei mittelbaren Zulieferern von vermuteter Zwangsarbeit sowie mögliche Verstöße gegen die Verbote der Vorenthaltung
eines angemessen Lohns und der Missachtung des Arbeitsschutzes." (p.11)